... der Nutzung
von Balkonkraftanlagen und merkt dabei gar nicht, wie wenig bürgernah sie dabei ihre Forderung formuliert. Fast könnte man meinen, dass dort in der VZ NRW "energiekonzernnahe"
Mitarbeiter sitzen, denn deren Forderung, die Anmeldung etwas zu vereinfachen hat mit Durchblick bei der ganzen Thematik wenig zu tun.
Bei einem BKW geht es um lediglich 600 W, ggf. demnächst auch um 800 W, also um Leistungen, die doch deutlich überschaubar sind, wenn man an die heutigen Verbräuche denkt, besonders an die
Verbräuche bzw. Ladeleistungen der E-Autos; da sprechen wir nicht selten von bis zu 11.000 W.
Warum fordert die VZ nicht radikal einfache bürgernahe Verfahrensweisen? Ein BKW wie ein normales Haushaltsgerät zu betrachten, das eben auch Strom einspeisen kann. Und der eingespeiste Strom
wird genau so vergütet, wie der Bezugsstrom, vielleicht abzüglich einer kleinen Aufwandspauschale. Das wäre eine wahre Energiewende, das wäre Klimaschutz. Alles andere ist schlicht Murks und
Bürgerabzocke.
(Einen herzlichen Dank an die Tageszeitung "Die Glocke", deren Artikel wir für unsere ehrenamtliche Arbeit hier z.B. in unserem Blog nutzen dürfen.)